Einstellung im Öffentlichen Dienst

  • Hallo Community,
    Ich hätte vor Kurzem einen neuen Job im Öffentlichen Dienst. Ich hatte eine Zusage und einen Termin beim Betriebsarzt.Während dieses Termines hatte ich von der Ärztin ein Bedingt Einstellbar bekommen. Die Ärztin hat gesagt wegen meines Gewichtes.Aber ich mir keine Sorgen machen brauche, dass wenn das Tiefbauamt Probleme und die Personalabteilung Probleme machen sollte.So würde die Ärztin nach Aufhebung der Ärztliche Schweigepflicht mit dem Tiefbauamt und der Personalabteilung in Verbindung gehen.Nun ist es aber so, daß ich bis heute noch nix gehört habe. Meine Größe ist 175cm und mein Gewicht 120kg.Kann ich da etwas dagegen tun,denn ich finde das ganz schön Diskriminierung.

  • Hallo Markus1981,



    wie lange ist das Alles denn jetzt schon her?




    Was hält Dich davon ab einfach mal freundlich nach dem aktuellen Stand zu fragen? Es geht ja schließlich um etwas Wichtiges.

  • Das ist jetzt erst vor 2 Wochen gewesen. Ich finde es echt schade.Ich habe mich so auf den Job gefreut.
    wie lange ist das Alles denn jetzt schon her?




    Was hält Dich davon ab einfach mal freundlich nach dem aktuellen Stand zu fragen? Es geht ja schließlich um etwas Wichtiges.[/QUOTE]

  • Hallo Markus,


    im öffentlichen Dienst laufen die Uhren langsamer, weil dort niemals ein einzelner entscheidet und das dauert in der Regel.


    Nachfragen kannst du ja trotzdem mal. Ich drück dir die Daumen, dass es klappt.

    Liebe Grüße Mendi


    "Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt oder an Sorgen von morgen, der tut mir leid. Mein Name ist Hase, ich weiß Bescheid." (Bugs Bunny)

  • Hey Markus,



    also im Wesentlichen hängt es davon ab, ob die Stelle im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis besetzt werden soll.



    Einen Beamten treffen wesentlich strengere Pflichten als einen Angestellten. So gibt es z. B. für Beamte die sogenannte "Pflicht zur Gesunderhaltung", welche in sämtlichen Bundes- und Landesbeamtengesetzen verankert ist. Dazu wurde bereits in hunderten Fällen vor den Verwaltungsgerichten festgelegt, dass diese Pflicht zur Gesunderhaltung als nicht mehr erfüllt gilt, wenn der BMI über 30 liegt. Für Personen im laufenden Beamtenverhältnis hat der Dienstherr dann das Recht, eine entsprechende Gewichtsreduktion vom Beamten zu verlangen. Für Bewerber ist das hingegen nach Auffassung der Verwaltungsgerichte ein legitimer Ablehnungsgrund.
    Wurde die Stelle also im Beamtenverhältnis ausgeschrieben, darf der Dienstherr dich wegen Übergewichts ablehnen. Du kannst zwar sicher versuchen gegen die Ablehnung gerichtlich vorzugehen (du musst dann vor dem Verwaltungsgericht klagen, nicht vor dem Arbeitsgericht!), dürftest aber kaum eine Aussicht auf Erfolg haben.



    Anders sieht es dagegen aus, wenn die Stelle im Angestelltenverhältnis ausgeschieben wurde. Da ist Übergewicht weitaus weniger dramatisch bzw. je nachdem was du tun sollst vollkommen egal.
    Liegt die von dir angepeilte Stelle im Tiefbauamt im Bürobereich, ist dein Übergewicht vollkommen gleichgültig. Ich wiege noch 15 kg mehr als du und bin schon seit über 15 Jahren im öffentlichen Bürodienst - und ich bin allein in unserer Abteilung bei weitem noch nicht derjenige, mit den meisten Pfunden auf den Rippen.
    Willst du im handwerklichen Bereich tätig werden darf der Arbeitgeber dich nur dann ablehnen, wenn er dich aufgrund deines Übergewichts für nicht fähig hält, die zur Stelle gehörenden Aufgaben auszuführen. Dies muss der Arbeitgeber allerdings im Zweifel vor Gericht beweisen, was in der Praxis kaum möglich sein dürfte (schließlich hast du dort ja noch nie gearbeitet). Auch die Begründung, du wärst aufgrund deines Übergewichts bei Bedarf ggf. nicht auf anderen Stellen einsetzbar, ist unzulässig.
    Ist die Stelle also im Angestelltenverhältnis ausgeschrieben worden, hast du vor Gericht trotz Übergewicht sehr gute Karten eingestellt zu werden (hier musst du dann aber zum Arbeitsgericht).



    Wegen der Zeit würde ich mir an deiner Stelle jetzt erstmal keine Platte machen. Wie Mendi schon sagte, dauert im öD alles etwas länger. Da muss neben dem Tiefbauamt mindestens noch die Personalverwaltung und der Personalrat (=Betriebsrat) zustimmen.


    Bei meinem Arbeitgeber tagt der Personalrat z. B. nur alle vier Wochen und Anträge für die Sitzung müssen spätestens eine Woche vorher eingereicht werden. Da kann es allein schon an dieser Stelle zwei Monate dauern, bis diese eine Zustimmung vorliegt. Bei uns dauert eine Neueinstellung im Schnitt 3 bis 4 Monate ... grundsätzlich gilt die Regel: je größer die Verwaltung desto länger dauert es bis zur Einstellung.
    Ansonsten frag halt mal bei der Personalabteilung oder beim Personalrat nach, wie weit das Verfahren ist. Ich drücke dir die Daumen, dass es klappt :)



    LG Moritaka

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